Hausordnung der Berufsschule Dachau und der Berufsfachschule für Kinderpflege

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte und Arbeitgeber/Ausbilder, liebe Schülerinnen und Schüler,

Schule ist ein Teil unseres Lebens. Wir sollten uns diesen wichtigen Lebensabschnitt miteinander so gestalten, dass er uns in angenehmer Erinnerung bleiben wird. Eine Schulgemeinschaft lebt unter anderem von Wertschätzung, Solidarität und Rücksichtnahme. Dies kann nur funktionieren, wenn wir uns alle an einen vorgegebenen Rechtsrahmen halten.

Um ein reibungsloses Miteinander an der Schule zu gewährleisten, ist es deshalb unbedingt notwendig, die Haus- und Schulordnung sowie die Anordnungen der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen im Sekretariat und der Hausmeister zu befolgen.

Für Ihr Verständnis für die Belange der Berufsschule bedanken wir uns recht herzlich.

Frank Ritzel, OStD, Schulleiter

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text durchgängig die männliche Form „Schüler“ benutzt. Im Sinne der Gleichbehandlung gilt dieser Begriff aber für alle Geschlechter.

Unsere Hausordnung

  1. Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus

Abfälle werden in die bereitgestellten Abfall-Trennbehälter geworfen. Stühle und Tische in den Pausenhallen müssen sauber und ordentlich aufgestellt bleiben. Nach Unterrichtsende sorgt jeder Schüler für Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz und stellt den Stuhl auf den Tisch (Ausnahme: am Dienstag bleiben die Stühle am Boden). Die Schüler schließen die Fenster, schalten die Lichter aus und achten darauf, dass Böden und Tische sauber sind. Sie melden Schäden umgehend beim Klassenlehrer.

 

  1. Schülerdaten

Folgende Änderungen von Daten melden die Schüler unverzüglich in schriftlicher Form im Sekretariat.

  • Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses
  • Austritt aus der Berufsschule (Rückgabe von ausgeliehenen Notebooks und Büchern beim Klassenleiter)
  • Wechsel der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitzwechsel und Änderung des Familienstandes

Die jeweiligen Dokumente sind in Kopie (z.B. Aufhebungsvertrag, neuer oder umgeschriebener Ausbildungsvertrag) vorzulegen.

 

  1. Pünktlichkeit

Verspätungen bedeuten Störung des Unterrichtsbetriebs. Die Schüler begeben sich deshalb spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Unterrichtsräumen. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht nach der Mittagspause. Versäumter Unterricht wegen schuldhaftem Zuspätkommen wird auf Anordnung der Lehrkraft nachgeholt!

 

  1. Schulunfälle

Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, sind umgehend im Sekretariat zu melden.

 

  1. Schulversäumnisse

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht teilzunehmen, verständigt er unverzüglich die Schule und den Ausbildungsbetrieb. Diese Meldung sollte per E-Mail direkt an den Klassenleiter mit Kopie an den Ausbildungsbetrieb erfolgen (möglichst bis 7:45 Uhr). Sollte eine Benachrichtigung per E-Mail nicht möglich sein, ist der Schüler verpflichtet, das Sekretariat der Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb telefonisch oder elektronisch unverzüglich zu informieren.

Eine schriftliche Entschuldigung muss in Tagesklassen und Klassen der Berufsfachschule für Kinderpflege innerhalb von 7 Tagen (bei sonstigen Vollzeit- und Blockklassen innerhalb von drei Tagen), im Laufe der aktuellen oder folgenden Unterrichtswoche nachgereicht werden. Grundsätzlich wird eine Entschuldigung vom Ausbildungsbetrieb abgestempelt und unterschrieben, bei nicht volljährigen Schülern auch von einem Erziehungsberechtigten. Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen kann der Klassenleiter jederzeit eine ärztliche Bescheinigung verlangen (ebenfalls mit dem betrieblichen Sichtvermerk!).

 

  1. Erkrankung während des Unterrichts

Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtstages, muss er beim Klassenleiter oder beim unterrichtenden Lehrer eine schriftliche Freistellung vom Unterricht beantragen. Bei nicht-volljährigen Schülern ist mit den Erziehungsberechtigten Rücksprache zu nehmen.

 

  1. Beurlaubung vom Unterricht (Freistellung)

Eine Beurlaubung vom Unterricht aus betrieblichen (vgl. BSO §11 Abs. 1, Satz 1 Nummer 2-6) oder privaten Gründen ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Dazu muss rechtzeitig (möglichst einen Monat vorher) ein schriftlicher Antrag beim Klassenleiter gestellt werden. Eine Befreiung aus betrieblichen Gründen ist im Blockunterricht nicht möglich. Befreiungen für mehr als einen Schultag obliegen der Schulleitung. In der Regel muss der versäumte Unterricht nachgeholt werden. Bei volljährigen Schülern muss der Ausbildungsbetrieb durch Unterschrift Kenntnis vom Freistellungsantrag nehmen, bei minderjährigen Schülern der Ausbildungsbetrieb und ein Erziehungsberechtigter.

Bitte nutzen Sie für die Punkte 5, 6, 7 das Formular „Beurlaubung/Entschuldigung“ aus unserem Downloadbereich unserer Webseite.

 

  1. Der Konsum von Tabak- und Nikotinerzeugnissen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.

Eingeschlossen sind im Rauchverbot auch E-Zigaretten/Pfeifen, Oraltabak und sämtliche, weitere Tabakprodukte. Verstöße werden durch Verweise geahndet.

Mit dem generellen Rauchverbot kommt die Schule ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und ihrer besonderen Verantwortung nach, die Schüler vor dem Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu bewahren.

 

  1. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist der Konsum oder das Mitführen alkoholhaltiger Getränke untersagt.

Auch hierbei vollzieht die Schule den vom Staat vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag, Suchtprävention zu betreiben. Verstöße werden durch Verweise geahndet.

 

  1. Verlassen des Schulgrundstücks

Entfernt sich ein Schüler aus dem schulischen Verantwortungsbereich ohne schriftliche Freistellung durch die Schule, so unterbricht er damit seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz!

 

  1. In den Unterrichtsräumen dürfen Mobilfunktelefone und andere elektronische
    Speichermedien
    nur nach Genehmigung durch die aufsichtführende Lehrkraft und nur für Unterrichtszwecke benutzt werden. In allen anderen Fällen müssen sie ausgeschaltet sein! Auch das Aufladen dieser Geräte ist untersagt.


Eingeschaltete Geräte können grundsätzlich und  ohne Vorwarnung von der Schule vorübergehend eingezogen werden.

 

  1. Parken

Für Schüler steht der Parkplatz an der Theodor-Heuss-Straße (gegenüber der Montessori-Schule) zur Verfügung. Da die Parkplätze dort allerdings begrenzt sind, empfehlen wir dringend die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

 

  1. Information des Ausbildungsbetriebs bei vorzeitigem Unterrichtsende

Endet der Unterricht an einem Schultag früher oder beginnt der Unterricht an einem Schultag später als nach dem offiziellen Stundenplan vorgesehen, hat der Schüler dies unverzüglich dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen.

 

  1. Kiosk- und Mensaverkauf

Die Öffnungszeiten sind

Montag bis Donnerstag von   7:15 – 13:30 Uhr

Freitag                        von   7:15 – 11:30 Uhr (Die Mensa ist am Freitag geschlossen.)

 

  1. Unterrichtsfreie Zeit

Aufenthaltsbereiche sind für alle Berufsschüler die Aula oder das Schulgelände der Berufsschule. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern ist in den Pausen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet.

 

  1. Hygiene-Empfehlungen

Die aktuellen Hinweise finden Sie auf unserer Schul-Webseite. Beachten Sie die AHA+L-Regelung: Abstand halten – regelmäßiges Händewaschen – ggf. Maskennutzung – regelmäßiges Lüften.

 

  1. Datenschutz
    Die von den Schülern unterzeichneten Erklärungen zum Datenschutz und zur Nutzung der
    IT-Räume sind Bestandteil der Hausordnung.

Nutzungsbedingungen

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Nutzungsbedingungen verschiedener Bereiche.

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