Hausordnung der Berufsschule Dachau

Sehr geehrte Eltern, Erziehungsberechtigte und Arbeitgeber/Ausbilder,
liebe Schülerinnen und Schüler,

Schule ist ein Teil unseres Lebens. Wir sollten uns diesen wichtigen Lebensabschnitt miteinander so gestalten, dass er uns in angenehmer Erinnerung bleiben wird. Eine Schulgemeinschaft lebt unter anderem von Solidarität und Rücksichtnahme. Dies kann nur funktionieren, wenn wir uns alle an einen vorgegebenen Rechtsrahmen halten. Um ein reibungsloses Miteinander an der Schule zu gewährleisten, ist es deshalb unbedingt notwendig, die Haus- und Schulordnung sowie die Anordnungen der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen im Sekretariat und der Hausmeister zu befolgen. Für Ihr Verständnis für die Belange der Berufsschule bedanken wir uns recht herzlich.

Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text durchgängig die männliche Form „Schüler“ benutzt.

Unsere Hausordnung

Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus

Abfälle werden in die bereitgestellten Abfall-Trennbehälter geworfen. Stühle und Tische in den Pausenhallen müssen sauber und ordentlich aufgestellt bleiben. Nach Unterrichtsende sorgt jeder Schüler für Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz und hängt den Stuhl am Tisch ein. Die für die Ordnung verantwortlichen Schüler reinigen die Tafel/n, schließen die Fenster und schalten die Lichter aus. Sie melden Schäden umgehend beim Klassenlehrer. Sie bringen den Papiermüll zu den Sammelbehältern im Erdgeschoss.

Schülerdaten

Folgende Änderungen von Daten melden die Schüler unverzüglich in schriftlicher Form im Sekretariat.

  • Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses
  • Austritt aus der Berufsschule (ausgeliehene lernmittelfreie Bücher beim Klassenleiter abgeben)
  • Wechsel der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitzwechsel und Änderung des Familienstandes

Dazu ist es erforderlich, dass die entsprechenden Dokumente in Kopie (z.B. Aufhebungsvertrag, neuer oder umgeschriebener Ausbildungsvertrag) vorgelegt werden.

Pünktlichkeit

Verspätungen bedeuten Störung des Unterrichtsbetriebs. Die Schüler begeben sich deshalb spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Unterrichtsräumen. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht nach der Mittagspause. Versäumter Unterricht wegen schuldhaftem Zuspätkommen wird auf Anordnung der Lehrkraft nachgeholt!

Schulunfälle

Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, müssen die Schüler umgehend im Sekretariat melden.

Schulversäumnisse

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht teilzunehmen, verständigt er unverzüglich die Schule und den Ausbildungsbetrieb. Diese Meldung sollte per E-Mail direkt an den Klassenleiter mit Kopie an den Ausbildungsbetrieb erfolgen (möglichst bis 7:45 Uhr). Sollte eine Benachrichtigung per E-Mail nicht möglich sein, ist der Schüler verpflichtet, das Sekretariat der Berufsschule und den Ausbildungsbetrieb telefonisch oder per Fax zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss innerhalb einer Woche (bei Vollzeit- und Blockklassen innerhalb von drei Tagen) nachgereicht werden. Grundsätzlich wird eine Entschuldigung vom Ausbildungsbetrieb abgestempelt und unterschrieben, bei nicht volljährigen Schülern auch von einem Erziehungsberechtigten. Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen kann der Klassenleiter jederzeit eine ärztliche Bescheinigung verlangen (ebenfalls mit dem betrieblichen Sichtvermerk!).

Erkrankung während des Unterrichts

Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtstages, muss er beim Klassenleiter oder beim unterrichtenden Lehrer eine Freistellung vom Unterricht beantragen.

Eine Beurlaubung vom Unterricht aus betrieblichen oder privaten Gründen ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Dazu muss rechtzeitig (möglichst eine Woche vorher) ein schriftlicher Antrag beim Klassenleiter gestellt werden. In der Regel muss der versäumte Unterricht nachgeholt werden. Bei volljährigen Schülern muss der Ausbildungsbetrieb durch Unterschrift Kenntnis vom Freistellungsantrag nehmen, bei minderjährigen Schülern der Ausbildungsbetrieb und ein Erziehungsberechtigter.

Bitte nutzen Sie für die Punkte 5., 6. und 7. das Formular "Beurlaubung/Entschuldigung vom Berufsschulunterricht"

Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt.

Mit dem generellen Rauchverbot kommt die Schule ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag und ihrer besonderen Verantwortung nach, die Schüler vor dem Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln zu bewahren. Im Rauchverbot sind auch E-Zigaretten/Pfeifen miteingeschlossen. Wenn Schüler gegen das Rauchverbot verstoßen, ist ein Verweis die Folge.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist der Konsum oder das Mitführen alkoholhaltiger Getränke untersagt.

Auch hierbei vollzieht die Schule den vom Staat vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag, Suchtprävention zu betreiben. Wenn Schüler gegen das Alkoholverbot verstoßen, ist ein Verweis die Folge.

Verlassen des Schulgrundstücks

Entfernt sich ein Schüler aus dem schulischen Verantwortungsbereich, so unterbricht er unter Umständen damit seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz!

Mobilfunktelefone und andere elektronische Speichermedien sind in den Unterrichtsräumen untersagt

In den Unterrichtsräumen dürfen Mobilfunktelefone und andere elektronische Speichermedien nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet sein! Auch das Aufladen dieser Geräte ist untersagt. Die unterrichtende/aufsichtführende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Eingeschaltete Geräte können grundsätzlich (d.h. ohne weitere Vorwarnung!) von der Schule vorübergehend eingezogen werden.

Parken

Für Schüler steht der Parkplatz an der Theodor-Heuss-Straße zur Verfügung. Da die Parkplätze dort allerdings begrenzt sind, empfehlen wir dringend die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Information des Ausbildungsbetriebs bei vorzeitigem Unterrichtsende

Endet der Unterricht an einem Schultag früher als nach dem offiziellen Stundenplan vorgesehen, hat der Schüler dies unverzüglich dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen.

Kiosk- und Mensaverkauf

Der Kioskverkauf findet in der Mensa der Berufsschule täglich von 7:30 – 14:00 Uhr statt.
Zudem kann in der Vormittagspause von 10:15 – 10.35 Uhr auch am Kiosk der Realschule eingekauft werden. Hier gilt die Hausordnung der Realschule (Handy- und Rauchverbot). Leises Verhalten ist wichtig, um den laufenden Unterrichtsbetrieb nicht zu stören. Nach dem Einkauf ist die Realschule umgehend zu verlassen. Aufenthaltsbereiche sind für alle Berufsschüler die Aula oder das Schulgelände der Berufsschule.

Datenschutz

Die von den Schülern unterzeichneten Erklärungen zum Datenschutz und zur Nutzung der IT-Räume sind Bestandteil der Hausordnung.

Nutzungsbedingungen

Hier finden Sie unsere Formulare zu den Nutzungsbedingungen verschiedener Bereiche.

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