Hausordnung des Beruflichen Schulzentrums Dachau
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Ausbildungsbetriebe, liebe Schülerinnen und Schüler,
Schule ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Damit Lernen und Arbeiten an unserem beruflichen Schulzentrum gelingen können, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme, Wertschätzung und klare Regeln.
Unsere Schulgemeinschaft lebt von Respekt, Solidarität und verantwortungsvollem Verhalten aller Beteiligten. Voraussetzung dafür ist, dass wir uns an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie an diese Hausordnung halten.
Um ein gutes Miteinander im Schulalltag zu gewährleisten, sind die Hausordnung sowie die Anordnungen der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat und der Hausmeister zu beachten.
Frank Ritzel, OStD, Schulleiter
Unsere Hausordnung
1. Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus
Alle Schüler* tragen dazu bei, das Schulgebäude sauber und ordentlich zu halten und gehen verantwortungsvoll mit Ressourcen und Umwelt um.
Abfälle werden in die bereitgestellten Abfalltrennbehälter geworfen. Stühle und Tische in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen müssen sauber und ordentlich aufgestellt bleiben.
Nach Unterrichtsende sorgt jeder Schüler für Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz und stellt die Stühle auf die Tische (Ausnahme: am Dienstag bleiben die Stühle am Boden).
Fenster sind zu schließen und Lichter auszuschalten. Böden und Tische sind sauber zu hinterlassen.
Schäden am Gebäude oder an Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich einer Lehrkraft zu melden.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Form verwendet. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.
2. Schülerdaten
Änderungen persönlicher Daten sind unverzüglich der Klassenleitung und im Sekretariat anzuzeigen. Dies betrifft insbesondere (soweit zutreffend):
- Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis oder Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses
- Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder der Praktikumsstelle
- Austritt aus der Schule (ausgeliehene Notebooks und Bücher sind bei der Klassenleitung zurückzugeben)
- Wohnsitzwechsel
- Änderung persönlicher Daten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Familienstand)
Die entsprechenden Dokumente (z. B. Aufhebungsvertrag oder neuer bzw. geänderter Ausbildungsvertrag) sind in Kopie vorzulegen.
3. Pünktlichkeit
Verspätungen bedeuten Störung des Unterrichtsbetriebs. Die Schüler begeben sich deshalb spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu den Unterrichtsräumen. Dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht nach der Mittagspause. Versäumte Unterrichtszeit muss auf Anordnung der Lehrkraft nachgeholt werden.
4. Schulunfälle
Unfälle, die sich auf dem Schulweg oder in der Schule ereignen, sind umgehend im Sekretariat zu melden.
5. Schulversäumnisse
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, verständigt er unverzüglich die Schule und den Ausbildungsbetrieb oder die Praktikumsstelle. Diese Meldung soll möglichst per E-Mail direkt an die Klassenleitung erfolgen (mit Kopie an den Ausbildungsbetrieb oder die Praktikumsstelle). Ist eine Benachrichtigung per E-Mail nicht möglich, ist der Schüler verpflichtet, das Sekretariat der Schule sowie den Ausbildungsbetrieb oder die Praktikumsstelle telefonisch oder elektronisch unverzüglich zu informieren.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nachgereicht werden:
- in Tagesklassen innerhalb von 7 Tagen,
- in sonstigen Vollzeit- und Blockklassen innerhalb von 3 Tagen, im Laufe der aktuellen oder folgenden Unterrichtswoche.
Grundsätzlich wird eine Entschuldigung vom Ausbildungsbetrieb abgestempelt und unterschrieben; bei minderjährigen Schülern zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten. Die Praktikumsstelle ist über das Fernbleiben zu informieren. Bei krankheitsbedingten Unterrichtsversäumnissen kann die Klassenleitung jederzeit eine ärztliche Bescheinigung verlangen
6. Erkrankung während des Unterrichts
Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtstages, muss er bei der unterrichtenden Lehrkraft oder bei der Klassenleitung um eine Freistellung vom Unterricht bitten. Bei minderjährigen Schülern ist Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zu nehmen.
7. Beurlaubung vom Unterricht (Freistellung)
Eine Beurlaubung vom Unterricht aus betrieblichen oder privaten Gründen ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich (vgl. BSO, BFSO, FAKO). Dazu muss rechtzeitig, möglichst einen Monat vorher bzw. unverzüglich nach Bekanntwerden, ein schriftlicher Antrag bei der Klassenleitung gestellt werden.
Eine Befreiung aus betrieblichen Gründen ist im Blockunterricht grundsätzlich nicht möglich.
Beurlaubungen für mehr als einen Schultag obliegen der Schulleitung. In der Regel muss der versäumte Unterricht nachgeholt werden.
Bei volljährigen Schülern muss der Ausbildungsbetrieb durch Unterschrift Kenntnis vom Freistellungsantrag nehmen, bei minderjährigen Schülern der Ausbildungsbetrieb und ein Erziehungsberechtigter.
Bitte nutzen Sie für die Punkte 5, 6 und 7 das Formular „Beurlaubung / Entschuldigung“ aus dem Downloadbereich unserer Webseite.
8. Alkohol, Tabak, Nikotin und sonstige Rauschmittel
Der Konsum von Alkohol sowie von Tabak und Nikotinerzeugnissen und sonstigen Rauschmitteln ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
Eingeschlossen sind auch E-Zigaretten, E-Pfeifen, Oraltabak sowie weitere Tabakprodukte und synthetische oder illegale Drogen.
Mit diesem Verbot kommt die Schule ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag nach und trägt zum Schutz der Schüler vor dem Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln bei.
Verstöße können schulische Ordnungsmaßnahmen sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
9. Gefährliche Gegenstände
Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden. Das gilt auch für sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören. Derartige Gegenstände können weggenommen und sichergestellt werden.
10. Verhalten im Alarm- oder Gefahrenfall
Im Alarm- oder Gefahrenfall sind die Anweisungen der Lehrkräfte sowie die geltenden Alarm- und Evakuierungsregelungen der Schule unbedingt zu befolgen.
11. Verlassen des Schulgrundstücks
Entfernt sich ein Schüler ohne Genehmigung aus dem schulischen Verantwortungsbereich, kann der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen.
12. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen im Unterricht nur mit Zustimmung der Lehrkraft und zu Unterrichtszwecken benutzt werden. In allen anderen Fällen müssen diese Geräte ausgeschaltet sein. Das Aufladen schulfremder Geräte im Unterrichtsraum ist nicht gestattet. Bei Verstößen können die Geräte vorübergehend eingezogen werden.
13. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände sind nur mit Zustimmung der betroffenen Personen und mit Genehmigung einer Lehrkraft zulässig. Dies gilt auch für Aufnahmen von Unterrichtsmaterialien, insbesondere von Unterrichtseinträgen auf Projektionsflächen (z. B. Beamer, Whiteboard). Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen, insbesondere in sozialen Netzwerken oder Messengerdiensten, ist nicht erlaubt, auch wenn die Aufnahme zuvor genehmigt wurde. Verstöße können schulische Ordnungsmaßnahmen sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
14. Parken
Für Schüler steht der Parkplatz an der Theodor-Heuss-Straße (gegenüber der Montessori-Schule) zur Verfügung. Da die Parkmöglichkeiten dort begrenzt sind, wird die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen. Die Parkplätze für Lehrkräfte und Gäste dürfen von Schülern nicht genutzt werden. Krafträder dürfen auf dem Schulgelände nur in den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden.
15. Information des Ausbildungsbetriebs über Änderungen im Unterricht
Endet der Unterricht an einem Schultag früher oder beginnt er später als im Stundenplan vorgesehen, haben Berufsschüler ihren Ausbildungsbetrieb unverzüglich darüber zu informieren
16. Kiosk und Mensa
Kiosk und Mensa sind von Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr geöffnet. Am Freitag ist der Kiosk von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet. Die Mensa bleibt freitags geschlossen. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist in der Mensa nicht gestattet.
17. Pausen und unterrichtsfreie Zeit
Während unterrichtsfreier Zeiten stehen den Schülern die Aula, die Sitzgelegenheiten im Schulgebäude sowie das Schulgelände als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. Der Aufenthalt in den Klassenzimmern ist während der Pausen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet.
18. Hygiene und Gesundheitsschutz
Die aktuellen Hygienehinweise der Schule sind zu beachten. Diese werden bei Bedarf über die Schulhomepage sowie durch Aushänge im Schulgebäude bekannt gegeben. Alle Schüler sind angehalten, auf persönliche Hygiene zu achten und durch ihr Verhalten zur Gesundheit der Schulgemeinschaft beizutragen. Masernschutz (gilt für BFS und FAKS): Seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Danach müssen Schülerinnen und Schüler ihren Masern-Impfstatus nachweisen. Der Nachweis bei der jeweiligen Klassenleitung erfolgt durch Vorlage - des Original-Impfbuches (Nachweis über zwei Masernimpfungen) oder - einer ärztlichen Bescheinigung im Original, dass eine Immunität gegen Masern besteht.
19. Datenschutz
Die Regelungen zum Datenschutz sowie zur Nutzung der schulischen IT-Ausstattung und der IT-Räume sind zu beachten. Die von den Schülern unterzeichneten Erklärungen hierzu sind Bestandteil dieser Hausordnung.
Nutzungsbedingungen
Hier finden Sie unsere Formulare zu den Nutzungsbedingungen verschiedener Bereiche.