Informationen zu den Praktika

Ablauf der Praktika

Ablauf der Praktika

Für das Schuljahr 2025/26

1. Studienjahr

  • Blockpraktikum I : 06. - 10. Oktober 2025: Grundschule - Einsatz am besten in der 1. Klasse, anschließend Mittagsbetreuung oder Hort 
  • Blockpraktikum II: 01.- 19. Dezember 2025: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege)
  • Blockpraktikum III: 01. – 19. Juni 2026: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege und Block II) - Achtung! Eine Woche des Praktikums ist innerhalb der Pfingstferien.
  • Danach Sommerferienpraktikum beachten (siehe Studienjahr 2)!

 

2. Studienjahr

  • Sommerferienpraktikum: 72 Stunden Praktikum
  • 07. – 23. Januar 2026: Praktikum in einer Einrichtung der Heilpädagogik
  • 06. – 17. Juli 2026: Praktikum in der geplanten Stelle des Anerkennungsjahres
Unterlagen für und Infos zu die Praktika

Unterlagen für und Infos zu die Praktika

1. Studienjahr

Grundschulpraktikum: Hospitationspraktikum mit Beobachtungsaufträgen, 6 Stunden am Kind (nach Schule - Hort)

Blockpraktikum II Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): 6 Stunden am Kind

Blockpraktikum III Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): 6 Stunden am Kind

 

Ferienpraktikum in den Sommerferien zwischen 1. und 2. Studienjahr: 72 Stunden 

 

2. Studienjahr

Blockpraktikum IV Einrichtung der Heilpädagogik: Vollzeit

Blockpraktikum V Einrichtung des Berufspraktikums: Vollzeit

 

 

 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Schulordnung für die Fachakademien
(Fachakademieordnung – FakO)

§ 15 Ferienpraktikum, Fachpraktische Ausbildung

 

(2) 1An der Fachakademie für Sozialpädagogik soll der Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis acht Stunden täglich nicht überschreiten. 2Er wird an folgenden Einrichtungen durchgeführt:

1. in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder und Heimen, die durch die Fachakademie bestimmt werden,

2. im Umfang von 40 bis 60 Stunden in der Grundschule; bis zu 20 Stunden können auch in der Mittelschule oder in einem Förderschulzentrum durchgeführt werden.

3Der Unterricht kann zum Teil auch während der Ferien, an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.

 

zur Fachakademieordnung – FakO

 

 

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