Informationen zu den Praktika
Ablauf der Praktika
1. Studienjahr
- Blockpraktikum I : 14. - 18. Oktober 2024: Grundschule - Einsatz am besten in der 1. Klasse, anschließend Mittagsbetreuung oder Hort
- Blockpraktikum II: 25. November - 13. Dezember 2024: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege)
- Blockpraktikum III: 16. Juni - 4. Juli 2025: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege und Block II) - Achtung! Eine Woche des Praktikums ist innerhalb der Pfingstferien.
Grundsätzliche Info: es werden auch Praktika während der Schulferien stattfinden! Bei Urlaubsplanung berücksichtigen!!!
Unterlagen für die Praktika
Grundschulpraktikum: Hospitationspraktikum mit Beobachtungsaufträgen, 6 Stunden am Kind (nach Schule - Hort)
Blockpraktikum II Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): Praktikumsbericht mit Praxisaufgaben, 6 Stunden am Kind
Blockpraktikum III Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): Besuch und Bewertung durch die SPP- Lehrkraft, 6 Stunden am Kind
Rechtliche Grundlagen
Schulordnung für die Fachakademien
(Fachakademieordnung – FakO)
§ 15 Ferienpraktikum, Fachpraktische Ausbildung
(2) 1An der Fachakademie für Sozialpädagogik soll der Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis acht Stunden täglich nicht überschreiten. 2Er wird an folgenden Einrichtungen durchgeführt:
1. in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder und Heimen, die durch die Fachakademie bestimmt werden,
2. im Umfang von 40 bis 60 Stunden in der Grundschule; bis zu 20 Stunden können auch in der Mittelschule oder in einem Förderschulzentrum durchgeführt werden.
3Der Unterricht kann zum Teil auch während der Ferien, an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.
zur Fachakademieordnung – FakO