Informationen zu den Praktika

Ablauf der Praktika
Für das Schuljahr 2024/25:
1. Studienjahr
- Blockpraktikum I : 14. - 18. Oktober 2024: Grundschule - Einsatz am besten in der 1. Klasse, anschließend Mittagsbetreuung oder Hort
- Blockpraktikum II: 25. November - 13. Dezember 2024: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege)
- Blockpraktikum III: 16. Juni - 4. Juli 2025: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege und Block II) - Achtung! Eine Woche des Praktikums ist innerhalb der Pfingstferien.
Für das Schuljahr 2025/26
1. Studienjahr
- Blockpraktikum I : 06. - 10. Oktober 2025: Grundschule - Einsatz am besten in der 1. Klasse, anschließend Mittagsbetreuung oder Hort
- Blockpraktikum II: 01.- 19. Dezember 2025: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege)
- Blockpraktikum III: 01. – 20. Juni 2026: Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege und Block II) - Achtung! Eine Woche des Praktikums ist innerhalb der Pfingstferien.
- Danach Sommerferienpraktikum beachten (siehe Studienjahr 2)!
2. Studienjahr
- Sommerferienpraktikum: 72 Stunden Praktikum
- 07. – 20. Januar 2026: Praktikum in einer Einrichtung der Heilpädagogik
- 07. – 17. Juli 2026: Praktikum ein der geplanten Stelle des Anerkennungsjahres

Unterlagen für die Praktika
Grundschulpraktikum: Hospitationspraktikum mit Beobachtungsaufträgen, 6 Stunden am Kind (nach Schule - Hort)
Blockpraktikum II Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): Praktikumsbericht mit Praxisaufgaben, 6 Stunden am Kind
Blockpraktikum III Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (mit Wechsel der Altersstufe im Vergleich zur BFS Kinderpflege): Besuch und Bewertung durch die SPP- Lehrkraft, 6 Stunden am Kind

Rechtliche Grundlagen
Schulordnung für die Fachakademien
(Fachakademieordnung – FakO)
§ 15 Ferienpraktikum, Fachpraktische Ausbildung
(2) 1An der Fachakademie für Sozialpädagogik soll der Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis acht Stunden täglich nicht überschreiten. 2Er wird an folgenden Einrichtungen durchgeführt:
1. in geeigneten außerschulischen Einrichtungen wie Tageseinrichtungen für Kinder und Heimen, die durch die Fachakademie bestimmt werden,
2. im Umfang von 40 bis 60 Stunden in der Grundschule; bis zu 20 Stunden können auch in der Mittelschule oder in einem Förderschulzentrum durchgeführt werden.
3Der Unterricht kann zum Teil auch während der Ferien, an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.
zur Fachakademieordnung – FakO