Ausbildung und Aussicht
Ausbildungsziel
In der 3-jährigen Ausbildung bilden wir Sie zur Staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum Staatlich anerkannten Erzieher aus und befähigen Sie für die selbstständige Tätigkeit in Tageseinrichtungen für Kinder, in Heimen, in Einrichtungen der Jugendarbeit sowie in anderen sozialpädagogischen Bereichen.
Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre:
1. zwei überwiegend theoretische Studienjahre an der Fachakademie und
2. ein daran anschließendes zwölf Monate dauerndes von der Fachakademie begleitetes Berufspraktikum (§§ 16, 58, Anlage 1 FaKO)
Ein SEJ (sozialpädagogisches Einführungsjahr) ist an unserer Fachakademie aktuell nicht möglich.
Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
Mit dem Erwerb des Abschlusses Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher ist der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verbunden.
Durch Ableistung der Ergänzungsprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Inhalte der Ausbildung
Stundentafel für die Fachakademie für Sozialpädagogik
Fächer | Wochenstunden |
---|---|
1. und 2. Studienjahr | |
Pflichtfächer |
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Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik1 | 10 |
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie 2 | 3 |
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung | 2 |
Ökologie/Gesundheitspädagogik | 2 |
Recht und Organisation | 2 |
Literatur- und Medienpädagogik | 3 |
Englisch3 | 3 |
Deutsch4 | 4 |
Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession5 | 3 |
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung6 | 8 |
Kunst- und Werkpädagogik7 | 7 |
Musik- und Bewegungspädagogik8 | 7 |
Übungen9 | 6 |
Sozialpädagogische Praxis10 | 12 |
Gesamtsumme | 72 |
Zusatzfach Mathematik11 | 6 |
Wahlfächer gemäß § 13 Abs. 4 |
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1 [Amtl. Anm.:] Davon zwei Stunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II.
2 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
3 [Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
4 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
5 [Amtl. Anm.:] Oder Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1.
6 [Amtl. Anm.:] Davon zwei Stunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II.
7 [Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Kunstpädagogik und drei Stunden Werkpädagogik.
8 [Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Musikpädagogik, eine Stunde Rhythmik und zwei Stunden Bewegungspädagogik.
9 [Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
10 [Amtl. Anm.:] Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
11 [Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubrigen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.