Externen Prüfung BFS Kinderpflege
In diesem Bereich finden Sie alle wichtigen Informationen zur Prüfung für andere Bewerber*innen im Fachbereich Kinderpflege (Externenprüfung). Ebenfalls stehen Ihnen der Anmeldebogen sowie die Literaturliste zur Prüfungsvorbereitung als Download zur Verfügung.
Zur Anmeldung für die Externenprüfung laden Sie sich bitte den Anmeldebogen herunter. Nachdem Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie diesen an folgende Adresse:
Isabelle Bichler
Staatliches Berufliches Schulzentrum Dachau
Heinrich- Neumaier- Platz 1
85221 Dachau
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt per Email an Frau Bichler (isabelle.bichler@bsz-dachau.de).
Prüfung für andere Bewerber/-innen (sog. "Externenprüfung")
Die Zulassung/Anmeldung ist schriftlich bis spätestens 01. März bei einer Berufsfachschule für Kinderpflege zu beantragen. Die Unterlagen müssen vollständig bis zu diesem Datum eingegangen sein.
Die Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Kinderpfleger/-in erfolgt regulär vollzeitschulisch an unserer zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege und schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Die Bewerber/-innen der sog. Externenprüfung absolvieren nur die Abschlussprüfungen an unserer Schule und bereiten sich allein oder durch einen externen Vorbereitungskurs vor.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur sogenannten "Externenprüfung".
Anmeldung
Die Zulassung/Anmeldung ist schriftlich bis spätestens 01. März bei einer Berufsfachschule für Kinderpflege zu beantragen. Die Unterlagen müssen vollständig bis zu diesem Datum eingegangen sein.
Die Ausbildung zur / zum staatlich geprüften Kinderpfleger/-in erfolgt regulär vollzeitschulisch an unserer zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege und schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab.
Die Bewerber/-innen der sog. Externenprüfung absolvieren nur die Abschlussprüfungen an unserer Schule und bereiten sich allein oder durch einen externen Vorbereitungskurs vor.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zur sogenannten "Externenprüfung".
Prüfungsfächer
Andere Bewerberinnen und Bewerber nehmen an der Abschlussprüfung nach §§ 48 bis 51 teil. Diese beinhaltet folgende Prüfungsfächer:
- Pädagogik und Psychologie (schriftlich) 90 Min.
- Deutsch und Kommunikation (schriftlich): 90 min
- Deutsch (mündlich als Gruppenprüfung): 5 min pro Prüfling
Über Absatz 1 hinaus haben andere Bewerber an der BFS für Kinderpflege eine schriftliche Prüfung mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 45 Minuten in folgenden Fächern abzulegen
- Religionslehre und Religionspädagogik bzw. Ethik und ethische Erziehung
- Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathematisch-Naturwissenschaftlich Erziehung
- Säuglingsbetreuung
und eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von jeweils 30 Minuten in den Fächern:
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Sport- und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
Prüfungsgegenstand in der mündlichen Prüfung ist insbesondere die Darstellung einer pädagogischen Handlungseinheit einschließlich Materialvorbereitung mit anschließendem Reflexionsgespräch. Die Vorlage eines in häuslicher Arbeit zu erstellendem Organisationsplan und der Materialvorbereitung ist Voraussetzung für die Durchführung der mündlichen Prüfung. Der Organisationsplan und die Materialvorbereitung werden nicht benotet.
und eine praktische Prüfung in
- Sozialpädagogische Praxis in der Kindertageseinrichtung
Im praktischen Teil werden ein in häuslicher Arbeit zu erstellenden schriftlichen Organisationsplan, die Materialvorbereitung und eine 30 bis 40 Minuten dauernde Durchführung der Aufgabe mit anschließender 20- bis 30-minütiger Reflexion gefordert. Die Vorlage eines schriftlichen Organisationsplans ist Voraussetzung für die Durchführung der praktischen Prüfung.
Vorbereitung
Im Downloadbereich finden Sie die Literaturliste. Bitte bereiten Sie sich entsprechend der Literatur auf die Prüfungen vor.
Die Schule erteilt keinen Unterricht oder prüfungsvorbereitende Kurse. Auch eine Teilnahme am regulären Unterricht ist für die Bewerber nicht möglich. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich.
Zulassungsvoraussetzungen
- vollständig ausgefüllter Anmeldebogen mit Unterschrift,
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf (mit Unterschrift) - enthalten sein müssen v.a. alle Daten des Schulbesuchs,
- Kopie des Personalausweises bzw. Nachweis über einen mindestens dreimonatigen Hauptwohnsitz vor der Antragsstellung in Bayern (z.B. Meldebescheinigung,
- Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift (es muss mindestens ein Mittelschulabschluss nachgewiesen werden)*,
- ggf. Geburtsurkunde(n) der eigenen Kinder, ggf. Heiratsurkunde (Nachweis der sozialen Kriterien),
- schriftlicher Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, während der Zeit der Prüfungen (01.05. - 31.07.),Erklärung über soziale Kriterien bzgl. der Zuweisung zum Prüfungsort
- 1 Lichtbild,
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch,
- Erklärung über Vorbereitung bzw. Weiterbildungsbildungsmaßnahme
- ein amtliches Führungszeugnis für die Stelle, in welcher die SPP-Prüfung absolviert wird**,
- ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass die Bewerberin bzw. den Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist (siehe Downloads)**,
- Kopie über eine aktuelle Infektionsschutzbelehrung,
- Nachweis über die Tätigkeit von mindestens 800 Zeitstunden in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder. Der Nachweis umfasst eine Tätigkeitsbeschreibung, die Anzahl der betreuten Kinder sowie die genauen Arbeitszeiten inkl. Gesamtstunden (siehe Anmeldebogen),
- (wünschenswert: Bescheinigung der Einrichtung, in welcher die praktische Prüfung abgelegt wird (Achtung: nur Landkreis TS, RO und BGL möglich).
Zur Beachtung: Für Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Schule angehören, ist auch die Vollendung des 21. Lebensjahres Zulassungsvoraussetzung.
* Hinweis: ausländische Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle bewertet werden und ebenfalls mindestens dem Mittelschulabschluss entsprechen.
** dürfen am 01. März nicht älter als 3 Monate sein.
Prüfungsergebnisse (§ 55 BFSO)
Die Zeugnisnoten ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.
Beachten Sie:
Tritt eine Bewerberin/ ein Bewerber vor der Prüfung im vierten Prüfungsfach zurück, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Bei einem Rücktritt nach diesem Zeitpunkt gilt die Prüfung als nicht bestanden [...].
Hinweis
Bitte bedenken Sie, dass bei der sogenannten "Externenprüfung" ("Andere Bewerber") die Prüfung unter Umständen nicht an der Schule durchgeführt werden kann, bei der die Zulassung beantragt wurde.
Die Prüfung kann ggf. auch an einer anderen Berufsfachschule - auch in einem anderen Regierungsbezirk durchgeführt werden. Die Zuweisung erfolgt durch die Schulaufsichtsbehörde (Regierung von Oberbayern).